Verwaltungsgerichtshof
26.09.1979
1826/78
Bei der Feststellung des "elterlichen Einkommens" ist vom steuerlichen Gesamteinkommen der in Wohngemeinschaft lebenden Elternteile auszugehen, wobei Verluste eines veranlagten Elternteiles als Abzugsposten gegenüber einem steuerlichen Gewinn des anderen wirken.