Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.1979

Geschäftszahl

1826/78

Rechtssatz

Bei der Feststellung des "elterlichen Einkommens" ist vom steuerlichen Gesamteinkommen der in Wohngemeinschaft lebenden Elternteile auszugehen, wobei Verluste eines veranlagten Elternteiles als Abzugsposten gegenüber einem steuerlichen Gewinn des anderen wirken.