Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.10.1978

Geschäftszahl

1785/78

Rechtssatz

Stützt sich ein Bescheid nach Paragraph 5, Absatz 2, zweiter Satz Tiroler SchiG auf einen Bescheid, der in der Folge aufgehoben wurde, ist auch der Bescheid nach Paragraph 5, Absatz 2, zweiter Satz aufzuheben.