Verwaltungsgerichtshof
31.10.1978
1785/78
GRS wie 1969/77 E 4. Juli 1978 VwSlg 9611 A/1978 RS 2
Stehen mehrere ein gemeinsames Verfahren abschließende Bescheide insofern in einem untrennbaren Zusammenhang, daß die Erteilung eines Rechtes an einen Bewerber die Erteilung desselben Rechtes an die anderen Bewerber ausschließt, sind alle in diesem Verfahren erlassenen Bescheide, mit denen über die Anträge der Bewerber abgesprochen wird, als eine einheitliche Erledigung anzusehen. Es haben alle in diesem Verfahren aufgetretenen Bewerber, also Parteien im Sinne des Paragraph 8, AVG, auch die aus diesem Parteienrecht entspringenden Rechte für die Verfahren vor dem VwGH.