Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.10.1978

Geschäftszahl

1775/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0512/54 E 11. Jänner 1955 RS 1

Stammrechtssatz

Ausführungen zur Frage, wann die Annahme gerechtfertigt sei, daß eine Person durch mißbräuchliche Verwendung von Waffen die öffentliche Sicherheit gefährden könne.