Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.03.1979

Geschäftszahl

1774/78

Rechtssatz

Da sich nach der Anordnung des Paragraph 60, Absatz 5, LAO Tir die Abgabenbehörde auch unmittelbar an den Abgabenpflichtigen wenden kann, ist die Sache des Abgabenpflichtigen, im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung zu verlangen, daß sein Rechtsfreund hiezu beigezogen werde.