Verwaltungsgerichtshof
08.11.1978
1771/78
Die Beamten erlangen die neuen Amtstitel nach dem BDG, ohne daß es einer besonderen Titelverleihung durch den Bundespräsidenten bedarf, durch die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erfolgte Ernennung auf die entsprechenden Planstellen.
Besprechung in:
ÖffBed 1979/3, S 15;