Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.11.1978

Geschäftszahl

1771/78

Rechtssatz

Die Beamten erlangen die neuen Amtstitel nach dem BDG, ohne daß es einer besonderen Titelverleihung durch den Bundespräsidenten bedarf, durch die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erfolgte Ernennung auf die entsprechenden Planstellen.

Beachte

Besprechung in:

ÖffBed 1979/3, S 15;