Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.07.1979

Geschäftszahl

1748/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1959/01/19 1692/57 1

Stammrechtssatz

Ausführungen darüber, daß der Stundungswerber in einem Stundungsantrag die Gründe, die seiner Auffassung nach eine Stundung rechtfertigen, wenigstens anführen muß.