Verwaltungsgerichtshof
04.07.1979
1748/78
GRS wie VwGH Erkenntnis 1959/01/19 1692/57 1
Ausführungen darüber, daß der Stundungswerber in einem Stundungsantrag die Gründe, die seiner Auffassung nach eine Stundung rechtfertigen, wenigstens anführen muß.