Verwaltungsgerichtshof
04.07.1979
1748/78
GRS wie VwGH Erkenntnis 1977/11/15 0837/77 1
Der Antrag, einer VwGH-Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, oder die Möglichkeit zu einem solchen Antrag bedeutet noch nicht, daß damit eine Stundung nach Paragraph 9, Absatz eins, GEG schlechthin nicht mehr in Betracht kommt.