Verwaltungsgerichtshof
07.11.1980
1682/78
GRS wie 1657/56 E 9. März 1960 RS 2
Die Versicherungsträger sind berechtigt und verpflichtet, ein Begehren wegen entschiedener Sache zurückzuweisen, und zwar auch dann, wenn die bereits rechtskräftige Entscheidung von einer unzuständigen Behörde erlassen wurde.