Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.11.1980

Geschäftszahl

1682/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1657/56 E 9. März 1960 RS 2

Stammrechtssatz

Die Versicherungsträger sind berechtigt und verpflichtet, ein Begehren wegen entschiedener Sache zurückzuweisen, und zwar auch dann, wenn die bereits rechtskräftige Entscheidung von einer unzuständigen Behörde erlassen wurde.