Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.03.1980

Geschäftszahl

1679/78

Rechtssatz

Weder das Dienstverhältnis zur Bezirksbauernkammer, noch die Bestellung zum Mitglied gemäß Paragraph 5, Absatz 2, Ziffer 6 und Absatz 4, AgrBehG machen einer Person zum Amtsachverständigten der Agrarbehörde.