Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.03.1980

Geschäftszahl

1679/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1456/49 E 7. Juli 1950 VwSlg 1602 A/1950 RS 1

Stammrechtssatz

Macht der Bfr Mangelhaftigkeit des Verfahrens wegen Unterlassung des Parteiengehörs geltend, dann hat er die entscheidenden Tatsachen bekanntzugeben, die der Behörde wegen dieser Unterlassung unbekannt geblieben sind.