Verwaltungsgerichtshof
11.03.1980
1679/78
GRS wie 1456/49 E 7. Juli 1950 VwSlg 1602 A/1950 RS 1
Macht der Bfr Mangelhaftigkeit des Verfahrens wegen Unterlassung des Parteiengehörs geltend, dann hat er die entscheidenden Tatsachen bekanntzugeben, die der Behörde wegen dieser Unterlassung unbekannt geblieben sind.