Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.03.1980

Geschäftszahl

1679/78

Rechtssatz

Verneinung der wirtschaftlichen Notwendigkeit (Paragraph 69, FLG 1973) der Einräumung eines Triebrechtes, wenn nach dem Ergebnis der Einzelteilung der Bfr die ersten Teile seiner Abfindungsflächen in die Kulturgattung Wiese umwandeln und die erforderlichen Weideflächen samt Triebweg in hofnaher Lage auf bisherigen Wiesenflächen einrichten kann und außerdem das Gesamtausmaß der zugeteilten Weidefläche so gering ist, daß ein ständiger Weidebetrieb nicht erforderlich und ein gelegentlicher Trieb ohne weiteres zumutbar ist.