Verwaltungsgerichtshof
11.03.1980
1679/78
Solange das Verfahren zu einer Einzelteilung noch nicht eingeleitet war und daher ein Ermittlungsverfahren über die Bewertung der Grundstücke nicht stattfinden konnte, ist auch die Agrarbehörde zu Entgegennahme von Erklärungen gemäß Paragraph 13, Absatz eins, Slbg FLG 1973 nicht berufen.