Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.03.1980

Geschäftszahl

1679/78

Rechtssatz

Zur Durchführung eines Ermittlungsverfahrens bei einer Einzelteilung ist die Agrarbehörde erst berufen, sobald der Bescheid über die Einleitung des Verfahrens in Rechtskraft erwachsen ist.