Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.1980

Geschäftszahl

1613/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1461/71 E 21. Dezember 1971 RS 4

Stammrechtssatz

Die Verpflichtung des Pfleglings zur Bezahlung der anteilsmäßigen Pflegegebühren besteht ungeachtet der im sozialversicherungsrechtlichen Leistungsstreitverfahren zu beantwortenden Frage, ob der Pflegling einen Anspruch auf Gewährung der Anstaltspflege gegenüber dem Krankenversicherungsträger gehabt hat oder nicht.