Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.01.1980

Geschäftszahl

1577/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1978/01/24 1617/77 1

Stammrechtssatz

Es kommt nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den Inhalt einer Eingabe an, um zu beurteilen, welches Begehren einem Anbringen wirklich zugrundeliegt.