Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.1979

Geschäftszahl

1484/78

Rechtssatz

Durch den Gerichtsgebrauch, Erklärungen etwa wie : "KV ... übernimmt die persönliche Haftung für die Anreisegebühren des Zeugen" zu protokollieren, können die Wirkungen einer Erklärung nach Paragraph 328, Absatz 4, ZPO nicht herbeigeführt werden.