Verwaltungsgerichtshof
07.11.1978
1428/78
Die Nichtigkeitsgründe, aus denen die Feststellung der Nichtigkeit einer Wahl verlangt werden kann, sind insbesondere jene in Paragraph 51, Absatz eins, ArbVG aufgezählten Wahlgrundsätze, wenn etwa solche durch die Wahl verletzt worden sind.
Besprechung in:
DRdA 1980/3, S 40;