Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.11.1978

Geschäftszahl

1428/78

Rechtssatz

Die Nichtigkeitsgründe, aus denen die Feststellung der Nichtigkeit einer Wahl verlangt werden kann, sind insbesondere jene in Paragraph 51, Absatz eins, ArbVG aufgezählten Wahlgrundsätze, wenn etwa solche durch die Wahl verletzt worden sind.

Beachte

Besprechung in:

DRdA 1980/3, S 40;