Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.1982

Geschäftszahl

1424/78

Rechtssatz

Führt ein freiberuflich Tätiger (hier: selbständige Arbeit als Berater "Elektrotechnik, Maschinenbau") neben dieser Tätigkeit auch noch Verkaufsgeschäfte und Handelsgeschäfte aus, so ist zu unterscheiden, ob diese Geschäfte in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der freiberuflichen Tätigkeit stehen oder nicht.