Verwaltungsgerichtshof
29.06.1982
1424/78
Führt ein freiberuflich Tätiger (hier: selbständige Arbeit als Berater "Elektrotechnik, Maschinenbau") neben dieser Tätigkeit auch noch Verkaufsgeschäfte und Handelsgeschäfte aus, so ist zu unterscheiden, ob diese Geschäfte in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der freiberuflichen Tätigkeit stehen oder nicht.