Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.11.1978

Geschäftszahl

1411/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1031/68 E 10. Jänner 1969 RS 3

Stammrechtssatz

Eine irrige Gesetzesauslegung entschuldigt nur dann, wenn sie unverschuldet ist.