Verwaltungsgerichtshof
21.05.1981
1265/78
GRS wie VwGH Erkenntnis 1976/01/23 0602/74 2
Die Pflicht zur Entrichtung von Grunderwerbsteuer knüpft nach Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins, GrEStG 1955 an das Verpflichtungsgeschäft und nicht an das Erfüllungsgeschäft an (Hinweis E VS 9.12.1971,112/71). Die Ansicht, daß ein Übereignungsanspruch nur dann anzunehmen sei, wenn bereits ein verbücherungsfähiger
Kaufvertrag vorliege, ist daher verfehlt.
ECLI:AT:VWGH:1981:1978001265.X02