Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.05.1981

Geschäftszahl

1265/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1976/01/23 0602/74 2

Stammrechtssatz

Die Pflicht zur Entrichtung von Grunderwerbsteuer knüpft nach Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins, GrEStG 1955 an das Verpflichtungsgeschäft und nicht an das Erfüllungsgeschäft an (Hinweis E VS 9.12.1971,112/71). Die Ansicht, daß ein Übereignungsanspruch nur dann anzunehmen sei, wenn bereits ein verbücherungsfähiger

Kaufvertrag vorliege, ist daher verfehlt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1981:1978001265.X02