§ 73 Abs 2 Stmk BauO 1968 stellt im Gegensatz zu den Abs 1 und 3 keinerlei Strafvorschrift dar, woran auch die irreführende Überschrift dieses Paragraphen nichts ändern kann.Paragraph 73, Absatz 2, Stmk BauO 1968 stellt im Gegensatz zu den Absatz eins und 3 keinerlei Strafvorschrift dar, woran auch die irreführende Überschrift dieses Paragraphen nichts ändern kann.