Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.03.1980

Geschäftszahl

1232/78

Rechtssatz

Paragraph 73, Absatz 2, Stmk BauO 1968 stellt im Gegensatz zu den Absatz eins und 3 keinerlei Strafvorschrift dar, woran auch die irreführende Überschrift dieses Paragraphen nichts ändern kann.