Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.10.1980

Geschäftszahl

1205/78

Rechtssatz

"Gegen Entgelt" ist eine Person dann beschäftigt, wenn sie aus dem Dienstverhältnis einen Entgeltanspruch hat, gleichgültig, ob ihr ein Entgelt tatsächlich ausbezahlt wird oder nicht. Bei der Beurteilung dieser Frage ist von den allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen auszugehen, im Beschwerdefall nach dem Landarbeitsrecht.

Beachte

Vorgeschichte:

1363/75 E 28. April 1977;