Verwaltungsgerichtshof
10.10.1980
1205/78
"Gegen Entgelt" ist eine Person dann beschäftigt, wenn sie aus dem Dienstverhältnis einen Entgeltanspruch hat, gleichgültig, ob ihr ein Entgelt tatsächlich ausbezahlt wird oder nicht. Bei der Beurteilung dieser Frage ist von den allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen auszugehen, im Beschwerdefall nach dem Landarbeitsrecht.
Vorgeschichte:
1363/75 E 28. April 1977;