Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.10.1980

Geschäftszahl

1205/78

Rechtssatz

Die Entgeltlichkeit ist kein bloßes Merkmal des Beschäftigungsverhältnisses, sondern eine weitere Voraussetzung der Vollversicherungspflicht nach Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins und Absatz 2, ASVG.

Beachte

Vorgeschichte:

1363/75 E 28. April 1977;