Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.1979

Geschäftszahl

1088/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2009/76 E 26. November 1976 RS 1

Stammrechtssatz

Die Erlassung eines antragsbedürftigen Verwaltungsaktes ohne Vorliegen eines Antrages belastet den Bescheid mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der Behörde. (hier: Antrag auf Bewilligung einer Badekur)