Verwaltungsgerichtshof
29.01.1979
1088/78
Unter dem Begriff "Weiterführung" des gemeinsamen Haushaltes nach der Versetzung" ist die Weiterführung des im alten Dienstort geführten gemeinsamen Familienhaushaltes im neuen Dienstort nach der Versetzung eines Organwalters zu verstehen. Fehlt die Absicht der im Dienstinteresse gelegenen Begründung des gemeinsamen Haushaltes im neuen Dienstort, so ist der Trennungszuschuß zwingend einzustellen (imperative Anordnung).