Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.1979

Geschäftszahl

0984/78

Rechtssatz

Beim REIHENHAUSBAU muß ebenso wie beim Eigenheimbau ein Gesamtaufwand von S 1,325.198,-- Preisbasis 1972 - als für einen Durchschnittsarbeiter NICHT MEHR erschwinglich angesehen werden, selbst wenn optimale Finanzierungsmöglichkeiten unterstellt werden (Hinweis E 3.7.1979, 1603/77 und E 4.7.1974, 1995/73, VwSlg 4717 F/1974).