Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.07.1981

Geschäftszahl

0900/78

Rechtssatz

Die nach Paragraph 26, Absatz 3, zweiter Satz der Mineralöllagerverordnung erteilte Zustimmung (hier der Straßenverwaltung zur Einbeziehung von Straßengrund in die Schutzzone) enthebt die Behörde nicht der Prüfung, ob die Einhaltung der für die Schutzzone vorgesehenen Bestimmungen auf den einbezogenen Flächen sichergestellt ist.