Verwaltungsgerichtshof
02.07.1981
0900/78
Die nach Paragraph 26, Absatz 3, zweiter Satz der Mineralöllagerverordnung erteilte Zustimmung (hier der Straßenverwaltung zur Einbeziehung von Straßengrund in die Schutzzone) enthebt die Behörde nicht der Prüfung, ob die Einhaltung der für die Schutzzone vorgesehenen Bestimmungen auf den einbezogenen Flächen sichergestellt ist.