Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.07.1981

Geschäftszahl

0900/78

Rechtssatz

Von den Bestimmungen des römisch zwei. Abschnittes der Mineralöllagerverordnung sind nach Maßgabe der Paragraphen 8 bis 10 leg cit Abweichungen zulässig bzw. geboten. Die Behörde hat hiefür die rechtlichen Erwägungen darzulegen.