Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.12.1978

Geschäftszahl

0894/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2226/77 E 16. Juni 1978 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Anerkennung einer Gesundheitsschädigung als Dienstbeschädigung ist die Wahrscheinlichkeit, dagegen nicht die bloße Möglichkeit einer Verursachung der Gewißheit gleichgestellt.