Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.03.1979

Geschäftszahl

0873/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3036/52 E 2. Dezember 1953 RS 2

Stammrechtssatz

Abfällige Äußerungen stellen für sich allein kein ungestümes Verhalten dar.