Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.07.1978

Geschäftszahl

0785/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0338/56 E 30. September 1958 RS 2

Stammrechtssatz

Ein allfälliger Mangel des Parteiengehörs im Verfahren erster Instanz wird durch die im Berufungsverfahren mit der Berufung gegebene Möglichkeit der Stellungnahme saniert.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1978:1978000785.X05