Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.02.1979

Geschäftszahl

0774/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2226/77 E 16. Juni 1978 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Anerkennung einer Gesundheitsschädigung als Dienstbeschädigung ist die Wahrscheinlichkeit, dagegen nicht die bloße Möglichkeit einer Verursachung der Gewißheit gleichgestellt.