Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.02.1979

Geschäftszahl

0766/78

Rechtssatz

Ein "Havarieexperte" (Schätzung des Marktwertes und/oder des Reparaturaufwandes bei Kraftfahrzeugen) übt keine einem Ziviltechniker ähnliche Tätigkeiten aus und ist daher gewerbesteuerpflichtig.

Beachte

Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):

0322/67 E 27. Oktober 1967 VwSlg 3671 F/1967 RS 1 (RIS: abgv)