Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.01.1979

Geschäftszahl

0754/78

Rechtssatz

Die Versagungsgründe für eine beantragte Erlaubnis insbesondere zum Betrieb von Zweigniederlassungen eines inländischen Kreditinstitutes sind im Paragraph 4, Absatz eins, Kreditwesengesetz taxativ aufgezählt.