Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.03.1979

Geschäftszahl

0723/78

Rechtssatz

Die für Ausübung eines konzessionierten Gewerbes nach Paragraph 25, Absatz eins, Ziffer eins, der GewO 1973 erforderliche Zuverlässigkeit ist inhaltlich nicht der Verlässlichkeit iSd Paragraph 6, Absatz eins, WaffG gleichzuhalten.