Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.10.1978

Geschäftszahl

0657/78

Rechtssatz

Ausführungen darüber, wann das Fernbleiben eines Beamten vom Dienst durch gesundheitliche Gründe ausreichend entschuldigt ist, insbesondere auch darüber, daß es hiebei auf die konkret zu leistenden Tätigkeiten und etwa (hier: Zollwachinspektor) auf die allgemeine Exekutivdienstfähigkeit ankommt. (Ferner zur Mitwirkung der Personalvertretung im Dienstrechtsverfahren. Vorerkenntnis vom 6.5.1976, 1956/75)