Verwaltungsgerichtshof
26.06.1980
0651/78
Siehe:
2194/70 E 17.02.1972 VwSlg 8170 A/1972 RS 1 Gesetzeslage vor Nov 1973
Gegen die Verweigerung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung eines Beschlusses der Gemeindevertretung über eine Ausnahmegewährung nach Paragraph 19, Absatz 3, des Slbg RaumordnungsG 1977 steht dem Grundeigentümer kein Rechtsmittel zu. Er hat in diesem Verfahren gem. Paragraph 72, b Absatz 2, der Slbg GemeindeO 1976 keine Parteistellung. Eine demnach eingebrachte Vorstellung ist von der Landesregierung zurückzuweisen.
ECLI:AT:VWGH:1980:1978000651.X01