Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.10.1979

Geschäftszahl

0548/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1298/79 E 25. September 1979 RS 2

Stammrechtssatz

Die nicht näher begründete Aussage, die Ausländerbeschäftigung habe eine Grenze erreicht, deren Überschreitung volkswirtschaftliche Nachteile besorgen lasse, reicht allein ohne Sachverhaltsermittlung in diese Richtung noch nicht für eine Verweigerung der Beschäftigungsbewilligung aus.

Beachte

Besprechung in:

ZAS 1980/6, S 227;