Verwaltungsgerichtshof
06.07.1979
0531/78
Zu den im Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer 17, ASVG genannten üblichen Sachzuwendungen, die bei Betriebsveranstaltungen empfangen werden, sind die Jubiläumsgeschenke schon deshalb nicht zu zählen, weil ihre Beitragsfreiheit durch Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer 10, leg cit abschließend geregelt wird.
Besprechung in:
SozSi 1980, S 267;