Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.07.1979

Geschäftszahl

0531/78

Rechtssatz

Zu den im Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer 17, ASVG genannten üblichen Sachzuwendungen, die bei Betriebsveranstaltungen empfangen werden, sind die Jubiläumsgeschenke schon deshalb nicht zu zählen, weil ihre Beitragsfreiheit durch Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer 10, leg cit abschließend geregelt wird.

Beachte

Besprechung in:

SozSi 1980, S 267;