Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.06.1979

Geschäftszahl

0529/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0410/68 E 7. Februar 1969 VwSlg 7505 A/1969 RS 2

Stammrechtssatz

Stempel für nicht erforderliche (zusätzliche) Schriftsätze können nicht ersetzt werden. Hingegen sind Stempelgebühren für in Befolgung eines Verbesserungsauftrages eingebrachte Schriftsätze zu ersetzen.