Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.06.1979

Geschäftszahl

0529/78

Rechtssatz

Ausführungen über die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit eines Geschäftsinhabers, der sich im Urlaub vertreten lässt (Auswahlverschulden und Überwachungsverschulden hinsichtlich einer Übertretung der AUSVERKAUFSVERORDNUNG).