Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.03.1979

Geschäftszahl

0465/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1990/57 E 12. März 1958 RS 1

Stammrechtssatz

Eine in die Form einer "Gütergemeinschaftsvereinbarung" gekleidete unentgeltliche Zuwendung ist ein Scheingeschäft und unterliegt bei Erfüllung der Voraussetzungen des Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 2, ErbStG 1955 der Schenkungssteuer.

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E 12.3.1958, 1990/57 #1