Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.03.1979

Geschäftszahl

0465/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1540/71 E 3. Februar 1972 VwSlg 4339 F/1972; RS 1

Stammrechtssatz

Um die Vereinbarung der Rückgängigmachung eines Kaufvertrages als Scheingeschäft werten zu können, ist es erforderlich, daß beide Vertragsteile ihre rechtsgeschäftliche Erklärung über die Stornierung des Kaufvertrages bewußt und gewollt nur zum Schein abgegeben haben.