Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.01.1979

Geschäftszahl

0341/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1505/78 E 13. September 1978 VwSlg 9629 A/1978 RS 1

Stammrechtssatz

Die Frage, ab welcher Dienstklasse eine bestimmte Tätigkeit vom Beamten erwartet werden kann, ist bei Verrichtung gleichartiger Tätigkeiten durch Beamte verschiedener Dienstklassen (und Verwendungsgruppen) nicht durch Errechnung eines arithmetischen Mittels zu lösen. Vielmehr kann die Tätigkeit - von auszuscheidenden Extremfällen abgesehen - von der Dienstklasse an erwartet werden, in der sich vergleichbare Tätigkeiten ausübende Beamte der niedersten Dienstklasse befinden.