Verwaltungsgerichtshof
06.12.1978
0276/78
GRS wie 2151/74 E 27. Februar 1975 VwSlg 8776 A/1975 RS 1
Ob ein Beamter Dienste verrichtet, die regelmäßig nur von einem Beamten einer höheren Dienstklasse erwartet werden können, ist nicht nur nach den für seinen Dienstzweig geltenden Prüfungsvorschriften zu beurteilen, sondern auch nach der Erfahrung, die von ihm erwartet werden kann.