Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.12.1978

Geschäftszahl

0276/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2151/74 E 27. Februar 1975 VwSlg 8776 A/1975 RS 1

Stammrechtssatz

Ob ein Beamter Dienste verrichtet, die regelmäßig nur von einem Beamten einer höheren Dienstklasse erwartet werden können, ist nicht nur nach den für seinen Dienstzweig geltenden Prüfungsvorschriften zu beurteilen, sondern auch nach der Erfahrung, die von ihm erwartet werden kann.