Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.1979

Geschäftszahl

0260/78

Rechtssatz

Eine Abgabenerklärung gemäß Paragraph 18, GrEStG über den zweiten Erwerbsvorgang bewirkt auch in bezug auf den ersten Erwerbsvorgang den Beginn der Verjährungsfrist vergleiche E 5.4.1973, 1096/72).