Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.11.1979

Geschäftszahl

0199/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1979/03/07 1774/78 2

Stammrechtssatz

Da sich nach der Anordnung des Paragraph 60, Absatz 5, LAO Tir die Abgabenbehörde auch unmittelbar an den Abgabenpflichtigen wenden kann, ist die Sache des Abgabenpflichtigen, im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung zu verlangen, daß sein Rechtsfreund hiezu beigezogen werde.