Verwaltungsgerichtshof
18.09.1979
0188/78
Für den Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit einer Kündigung, die sich auf eine Verletzung des Benachteilungsverbotes nach Paragraph 37, ArbVG stützt, und für damit untrennbar verbundene Anträge ist das Einigungsamt NICHT zur Sachentscheidung zuständig.
Besprechung in:
DRdA 1980/1, S 54, Nr 22.1;