Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.03.1980

Geschäftszahl

0174/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0954/74 E 20. Dezember 1976 VwSlg 9206 A/1976 RS 1

Stammrechtssatz

Die mündliche Verlegung eines mit Ladungsbescheid angeordneten Verhandlungstermines begründet den Verzicht auf die Befolgung der Ladung und macht damit die im Ladungsbescheid angedrohten Zwangsstrafen gegenstandlos.